29. September 2019
Unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Frau Dreyer und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz Herr Ebling findet zum sechsten Mal der Benefizlauf Charity Walk & Run in Mainz statt. Der Lauf findet zugunsten des Fördervereins für Tumor- und Leukämiekranke Kinder e.V. und Humanity First e.V. statt. Die Startgelder fließen zu 100% in den Spendentopf. Die Strecke verläuft am Rheinufer vom Kurfürstlichen Schloss bis zum Winterhafen entlang mit Start und Ziel hinter der Rheingoldhalle bzw. hinter dem Rathaus. Veranstalter des Benefizlaufes ist die Ahmadiyya Muslim Jugendorganisation (www.ahmadiyyajugend.de).
Disziplinen
- 10 km Lauf
- 5 km Lauf
- 5 km Walking, Nordic-Walking, Wandern
- 800 m Medigo24-Kinderlauf
Start und Ziel
Am Rathaus
55116 Mainz
Startgeld = Spende
- Erwachsene: 15 €
- Kinder (bis einschl. 12 Jahre): kostenlos
- + 5 € Pfand für den Mehrweg Transponder (zu zahlen vor Ort)
Startgelder fließen zu 100 % an die Hilfseinrichtungen!
Leistungen
Jeder Teilnehmer erhält:
- Elektronische Zeitmessung mit Mehrweg Transpondern
- Zieleinlauffoto
- Preisverleihung der besten drei Teilnehmerinnen und der besten drei Teilnehmer je Disziplin
- Aufnahme der Wertung mit Namen in die Bestenliste
- Personalisierte Urkunden für jeden Teilnehmer (können nach der Veranstaltung online unter Ergebnisse heruntergeladen werden)
- Trinkwasser auf der Strecke und im Zielbereich
Ablauf des Charity Walk & Run
- 10:00 Uhr Anmeldung/Abholung der Startnummern
- 11:00 Uhr Begrüßung durch den Moderator
- 11:30 Uhr Startschuss 800 m Medigo24-Kinderlauf
- 12:00 Uhr Startschuss 10 km Läufer/innen
- 12:10 Uhr Startschuss 5 km Walker und 5 km Läufer/innen
- 13:00 Uhr Pause und Verpflegung (kostenfreie Getränke und Obst)
- 13:30 Uhr Siegerehrung und Grußworte
- 14:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Anmerkung: Der Startschuss des 5 km Laufes und des 5 km Walkings ist 10 min später (um 12:10 Uhr) als der des 10 km Laufes.
Medigo24-Kinderlauf
Kinder bis einschließlich 12 Jahren nehmen an dem Medigo24-Kinderlauf teil. Der Medigo24-Kinderlauf wird ebenfalls als Wettkampf veranstaltet. Schulen werden animiert mit ihren Schulklassen an dem Medigo24-Kinderlauf teilzunehmen und sich gemeinsam als Gruppen anzumelden.
Anmeldung
Die Anmeldung und die Abholung der Startnummern erfolgt im Anmeldungszelt. Eine vorherige Online-Anmeldung unter dem Menüpunkt “Teilnehmen” ist erwünscht. Im Anmeldungszelt werden auch Charity Walk & Run T-Shirts angeboten.
Anmerkung: Anmeldung und Abholung der Startnummern vor Ort bis 45 Min vor dem Lauf möglich!
Spende
Die Teilnehmer sind gebeten die Spenden Online durch das Spendenformular zu zahlen. Die Spenden fließen zu 100 % an die Kinderhilfseinrichtungen! Jede Teilnahme und damit jedes Startgeld ist gleichzeitig auch eine Spende. Die Teilnehmer sind deshalb gebeten, auch über das Startgeld hinaus zu spenden und den hilfsbedürftigen Kindern damit zu helfen.
Spendenaktion: Es kann auch Online eine Spendenaktion mit Freunden und Bekannten gestartet werden.
Wettbewerb
Unter allen Disziplinen findet ein Wettbewerb statt. Die besten drei Teilnehmer (m/w) des 5 km Lauf, 10 km Lauf und des Medigo24-Kinderlaufes erhalten Preise und werden auf der Bühne geehrt.
Zeitmessung
Bei dem 5 km Lauf, 10 km Lauf und dem Medigo24-Kinderlauf wird die Zeit mithilfe von Mehrweg Transpondern und einer Bodenantenne von Race Result gemessen. Den Zeitnahmechip erhalten Sie mit Ihren Startunterlagen. Der Transponder wird am Laufschuh befestigt.
Für den Transponder wird ein Pfand von 5 € fällig. Das Pfand kann nicht online gezahlt werden, sondern muss am Veranstaltungstag vor Ort gezahlt werden. Nach dem Lauf erhalten Sie mit Rückgabe des Transponders das Pfand zurück.
Gepäckaufbewahrung
Auf dem Veranstaltungsgelände finden Sie in einem Zelt die Gepäckaufbewahrungsstelle. Hier können Sie ihr mitgebrachtes Gepäck aufgeben.
Schirmherrschaft
Frau Malu Dreyer, Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz und Herr Michael Ebling, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz unterstützen dieses Jahr den Charity Walk & Run.
Teilnahmebedingungen
Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Benefizlauf Charity Walk & Run erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt jede/r Teilnehmer/in verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Den Haftungsausschluss erkennt jede/r Teilnehmer/in mit seiner/ihrer Anmeldung an.
Versicherung
Der Veranstalter hat eine gesetzliche Haftpflicht im Rahmen einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Erklärung
Mit meiner Anmeldung und Teilnahme am Charity Walk & Run erkläre ich verbindlich, dass ich an dieser Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnehme. Hiermit stelle ich den Veranstalter ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen frei, insbesondere aufgrund eines Unfalls. Dieser Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Lauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und DVD, ohne Vergütungsansprüche meinerseits zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken genutzt werden. Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Spende.
Verhaltensregeln
Eine Gefährdung von anderen Teilnehmern ist auszuschließen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.